Beschreibung der Bio-Siegel und Bio-Zertifikate

Die Produktion von und mit „Gentechnisch-Veränderten-Organismen“ (GVO) und GVO-Derivaten (Produkte die unter Verwendung von GVO hergestellt wurden) wird von allen Biosiegeln verboten. Die Verordnungen von EU-Bio erlauben jedoch in Ausnahmefällen die Verarbeitung von Derivaten (das Produkt muss aber dahingehend gekennzeichnet werden).
Für die Verwendung von synthetischem Pflanzenschutz und synthetischem Dünger (auf Stickstoffbasis) gilt ein ausnahmsloses Verbot bei allen Siegeln.
Gleiches gilt für das Füttern von Wachstums- oder Leistungsförderern. Sowie fast alle physischen Eingriffe, die an Tieren vorgenommen werden (Kastrieren ohne Betäubung, Kupieren der Schwänze bei Schweinen, Nasenringe/ Nasenkrampen bei Schweinen, Kuhtrainer, Abkneifen der Zähne bei Schweinen). Während die meisten Eingriffe grundsätzlich verboten sind (s. o.), erlauben Biokreis, Bioland, Naturland und Neuland das Enthornen von Kälbern unter Betäubung und mit einem tierärztlichen Indikator.
Ein zentraler Punkt vieler Biosiegel-Richtlinien ist die Absichtserklärung, eine möglichst flächengebundene Tierhaltung umzusetzen. Einer der Gründe hierfür ist, dass die industrielle Massentierhaltung große Mengen Futter importiert, wie etwa Soja aus Brasilien. Um diese Probleme einzudämmen, wird beim Futter für Biohaltung ein Anteil vorgeschrieben, der auf dem eigenen Hof (oder einem Kooperationshof) hergestellt sein muss. Des Weiteren wird von allen Siegeln (EU-Bio ausgenommen) die ganzjährige Fütterung aus Silage (In Silos eingelagertes und konserviertes Futter) verboten, um eine Fütterung von Grünfutter zu garantieren.

EU-Biosiegel

Seit dem 1. Juli 2010 müssen alle verpackten Öko-Lebensmittel, die in der EU produziert wurden, dieses Bio-Siegel tragen. Die Lebensmittel erfüllen den EU-Mindeststandard, zum Beispiel, dass 95 % der landwirtschaftlich produzierten Zutaten aus ökologischem Anbau stammen. Die Hersteller, die dieses Bio-Siegel tragen dürfen, werden mindestens einmal im Jahr von einer Kontrollstelle überprüft. Über einen Code auf der Verpackung lässt sich die Kontrolle zurückverfolgen.
Das EG-Biosiegel (auch „EU-Bio“ genannt) erlaubt die teilweise Fütterung mit konventionellem Futter, also kann Soja aus Übersee dort nicht ausgeschlossen werden. Die Regelungen sind teilweise nur gering über den gesetzlichen Vorgaben angesiedelt und reichen z.B. nicht an eine artgerechte Haltung heran.
Es ist das am weitesten verbreitete Siegel und richtet sich nach Regelungen, die von der EU festgelegt und in regelmäßigen Abständen angepasst werden.
Bei dem EU-Biosiegel ist eine komplette Betriebsumstellung nicht vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass ein Betrieb sowohl Bio- als auch konventionelle Produkte produzieren kann.
Laut den Regeln des EU Bio-Labels darf ein Produkt nur dann „öko“ oder „bio“ genannt werden, wenn:
  • auf chemische Pflanzenschutz- und Düngemittel verzichtet wird
  • eine festgelegte Zahl an Tieren pro Quadratmeter nicht überschritten wird
  • die Tierhaltung artgerecht ist
  • das Futter ebenfalls aus biologischem Anbau stammt
  • Antibiotika nur zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden,
  • keine Gentechnik eingesetzt wird oder
  • in verarbeiteten Lebensmitteln höchstens 49 Zusatzstoffe enthalten sind.
Entspricht ein Produkt zu 95 Prozent diesen Anforderungen, darf es das Bio-Logo tragen.
Das Bio-Label der EU ist eine Art Grundlage für Biolebensmittel, es geht aber deutlich besser.
Immerhin bleiben die Chemiekeulen bei Düngung und Schädlingsbekämpfung im Schrank. Doch vor allem die Tierhaltung bietet Raum für Kritik. Denn ob es nun „artgerecht ist“, dass Tiere bis zu 24 Stunden lang zum Schlachthof transportiert werden, sei dahingestellt. Auch ist der Spaltenboden, auf dem Mastschweine oft stehen, beim Bio-Logo teilweise erlaubt.
Das in der konventionellen Tierhaltung übliche Kupieren der Schwänze, das Abkneifen der Zähne und das Einziehen von Nasenringen ist in Betrieben mit EU-Bio-Zertifizierung nicht routinemäßig erlaubt.

Deutsches Biosiegel

Neben dem EU-Siegel steht auf vielen Produkten nach wie vor noch das sechseckige Deutsche Bio-Siegel. Das Siegel bleibt trotz des EU-Bio-Siegels gültig und kann freiwillig auf Produkten verwendet werden. Das deutsche Siegel wird vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) vergeben und kennzeichnet Lebensmittel aus kontrolliert ökologischem Anbau. Die Kriterien für die Vergabe des Siegels richten sich nach den Bestimmungen der EG-Bio-Verordnung. Auch hier gilt: Mindestens 95 Prozent der Zutaten, die landwirtschaftlich erzeugt wurden stammen aus ökologischem Anbau.
Dieses Bio-Label gibt es seit 2001, derzeit verwenden es rund 5.500 Unternehmen für circa 82.000 Waren. Die Anbieter verzichten bei ihren Lebensmitteln zum Beispiel auf Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe. Tiere dürfen nur mit ökologischem Futter gefüttert werden, der Einsatz von Antibiotika ist beim deutschen Bio-Siegel stark begrenzt.